Da ich in diesem Jahr einen Teil meiner Bienenvölker aus dem Kreis Borken heraus bewegen werde, bin ich gerade dabei, die dafür erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Als ersten Schritt hat ein Bienensachverständiger eine sogenannte Futterkranzprobe aus meinen Bienenvölkern gezogen. Bei dieser werden mindestens 50g Futterwaben inklusive eingetragenem Honig aus dem Randbereich der Futterwaben entnommen.
Diese entnommene Probe wird nun zu einem zertifizierten Institut geschickt, welches diese auf die Sporen der amerikanischen Faulbrut untersuchen wird.
Sollte bei dieser Untersuchung keine Sporen festgestellt werden, kann ich damit zum zuständigen Veterinäramt gehen und ein Gesundheitszeugnis für meinen Bienenstand beantragen. Sollten Sporen nachgewiesen werden, wird das Ergebnis direkt vom Institut an den zuständigen Veterinär gemeldet!
Aus diesem Grund muss die entsprechende Veterinärsamtsnummer von mir bei der eingesendeten Probe mit angegeben werden.
Das Gesundheitszeugnis ist Pflicht, wenn man als Imker die Grenzen des eigenen Veterinäramtsbezirkes – in meinem Fall die des Landkreises Borken – verlassen möchte.
Aufgrund von Seuchen wie der Faulbrut ist es auch so wichtig, dass die Bienenstände ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind!

Bienenflug am Flugloch


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