Es ist wirklich ein langer Weg gewesen, aber jetzt ist es endlich geschafft. Cees hat seine Zuchtzulassung im Verein für Deutsche Spitze erhalten. Das bedeutet, dass er zukünftig zum Erhalt dieser alten, vom Aussterben bedrohten Haustierrasse als Deckrüde beitragen darf.
Vorab, der Besitzer muss natürlich Mitglied im Verein für Deutsche Spitze sein, damit sein Hund in dem Verein die Zuchtzulassung erhalten kann.
Damit ein Rüde die Zuchtzulassung erhalten kann, müssen einige Bedingungen durch den Hund erfüllt sein.
1. Der Rüde muss aus einer vom FCI (Fédération Cynologique Internationale) anerkannten Zucht stammen. Cees wurde in der Zucht „van Millus“ in den Niederlanden geboren.
Diese Zucht ist vom niederländischen Verein innerhalb des FCI dem NSHB anerkannt. Somit hat Cees einen innerhalb des FCI anerkannten Stammbaum.
1b. Da wir mit Cees in Deutschland züchten wollen, benötigte er eine deutsche Zuchtbuchnummer. Diese kann beim Verein in Form einer Übernahme der niederländischen Papiere ins deutsche Zuchtbuch beantragt werden. Dazu sind der niederländischen Original-Stammbaum und die dazugehörigen Exportpapiere einzureichen. Wir haben zuerst die notwendigen Ausstellungen absolviert und haben dann die deutsche Zuchtbuchnummer beantragt. Im Nachhinein würden wir empfehlen es andersrum zu machen und möglichst früh die deutschen Papiere zu beantragen, da diese für Eintragungen wie zum Beispiel den Zahnstempel oder auch die HD-Untersuchung benötigt werden.
2. Genetische Untersuchungen. Mittels dieser Untersuchungen muss nachgewiesen werden, dass der Hund frei von Erbkrankheiten ist. Zusätzlich lässt man dabei auch noch die Farbgenetik bestimmen. Cees ist reinerbig weiß und frei von Erbkrankheiten.
3. Richterbewertungen. Ein weiteres Kriterium für die Zuchtzulassung ist, dass der Hund von 2 verschiedenen Spezialzuchtrichtern mindestens mit der Note „sehr gut“ bewertet wird. Dabei ist „vorzüglich“ die beste Note und darunter kommt „sehr gut“. Das bedeutet aber auch, dass mit dem Hund dafür trainiert werden muss, damit er sich richtig präsentiert und auch seine Zähne nachgucken lässt. Mit Cees haben wir im Jahr 2021 an den Ausstellungen in Dorsten und Biere teilgenommen. Cees hat beide Male ein „vorzüglich“ erhalten und somit auch dieses Kriterium erfüllt.
4. Verhaltensprüfung. Wenn der Hund bei einer Ausstellung ein sehr gut erhalten hat, kann er einem Spezialzuchtrichter zur Verhaltensprüfung vorgestellt werden. Dabei wird der Charakter und das Wesen des Hundes überprüft.
5. Zahnstempel. Dafür untersucht ein Spezialzuchtrichter das Gebiss des Hundes auf Vollständigkeit und rassetypische Form.
6. Röntgenuntersuchungen. Bei den Großspitzen muss die Hüfte auf Hüftdysplasie (HD) untersucht werden. Dazu wird der Hund sediert, damit er ruhig liegen bleibt. Die Untersuchung der Ellenbogen auf Dysplasie ist keine Pflicht, wird aber üblicherweise mitgemacht. Cees Hüfte wurde mit HD-A2 bewertet. Dabei gilt es zu beachten, dass der HD-Grad alphabetisch bewertet wird. Nach HD-frei folgt HD-A, dann HD-B und so weiter. Die Stufen A und B werden dabei noch in A1,2 bzw. B1,2 unterschieden. Bis HD-B2 ist ein Großspitz uneingeschränkt zuchttauglich. Die Rllenbogenuntersuchung hat ein ED-0 bei Cees ergeben. Das bedeutet, dass er frei von Ellenbogen-Dysplasie ist.
7. Zuchtzulassung beantragen. Zu guter letzt muss dann natürlich noch die Zuchtzulassung beantragt werden. Dazu werden die Dokumente für die Kriterien 1-6 beim Verein eingereicht. Sind alle Unterlagen vollständig, dann wird durch die Hauptzuchtwärtin des Vereins die Zuchtzulassung erteilt.
Für Cäsar wird der Weg noch etwas anders sein, da er aus keiner FCI-Zucht kommt. Wie das alles bei ihm ablaufen wird, werden wir euch in einem anderen Beitrag berichten.
Am 28.05.2022 haben wir nun die Zuchtzulassung für Cees erhalten. Die ersten Anfragen für ihn als Deckrüden sind nun auch schon eingegangen. Mal schauen, wann er sein erstes Date haben wird…
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